Schmerzensgeld nach falscher Diagnose
Ärzte einer Universitätsklinik hatten bei einem 15-
jährigen Mädchen einen bösartigen Rückenmark-
Krebs nicht erkannt. Der Tumor führte zu einer
Lähmung. Aufgrund dieser ist das Mädchen in
seiner Lebensqualität erheblich eingeschränkt.
Danach erfolgten jahrelange Prozesse, in denen
die Patientin "hingehalten" wurde. Der Patientin
wurden Euro 75.000,- Schmerzensgeld sowie eine
monatliche Rente in Höhe von 250 Euro,-
zugesprochen.
Der Patientin wurde mehr zugesprochen als sie
gefordert hatte, da sich die behandelnden
Ärzte nicht nur einen groben
Behandlungsfehler hatten zuschulden kommen
lassen, sondern auch noch einen jahrelangen
Rechtsstreit begonnen hatten.(Urteil des OLG
Schleswig)
Der Arzt behandelte eine Hirnhautentzündung
eines 1-jährigen Jungen nicht rechtzeitig. Aufgrund
dessen leidet der Junge nun unter schweren
Gehirnschäden. Da das Verhalten des Arztes grob
fehlerhaft war, musste der Arzt Euro 100 000,-
Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für alle
zukünftigen Schäden zahlen (bspw. Kosten für
eine notwendig werdende Therapie). (Urteil des
OLG Hamm)
Bei der Geburt eines Kindes verhielt sich der
behandelnde Arzt grob fehlerhaft. Durch dieses
Verhalten erlitt das Kind einen schweren
Hirnschaden, aufgrund dessen es jede Fähigkeit
zu Wahrnehmungen und Empfindungen verloren
hat.
Ferner waren zahllose stationäre sowie ambulante
Behandlungen und Operationen erforderlich. Dem
Kind wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von Euro
115.000,- sowie eine monatliche Rente in Höhe
von Euro 300,- zugesprochen.(Urteil des OLG
Schleswig-Holstein)
Trotz eines deutlich vergrößerten Kopfumfanges
hatte ein Arzt bei einem Jungen keine weiteren
Untersuchungen veranlasst. In der Folgezeit stellte
sich heraus, dass der Junge an einem Wasserkopf
litt. Es waren jedoch bereits dauerhafte
Hirnschäden eingetreten. Wäre der Junge früher
behandelt worden, hätte er eine große Chance auf
ein weitgehend normales Leben gehabt. Dem Kind
wurden Euro 80.000,- Schmerzensgeld sowie der
Ersatz aller zukünftig entstehenden Schäden
zugesprochen. (Urteil des OLG Oldenburg)
Eine ärztliche Fehldiagnose nach einer schweren
Hodenprellung führte bei einem 25-jährigen Mann
zu einer operativen Entfernung des rechten
Hodens. Ihm wurde ein Schmerzensgeld aufgrund
der zu erwartenden psychischen Störungen in
Höhe von 10.000 Euro zugesprochen
(Entscheidung des OLG Düsseldorf).
Weil eine Ärztin einen tödlichen Darmkrebs
mehrere Monate zu spät erkannte, verurteilte das
Landgericht Göttingen die Medizinerin, 70 000
Euro Schmerzensgeld und monatlich 650 Euro
Unterhalt an den Witwer der gestorbenen Patientin
zu zahlen.
Falsche Krebsdiagnose
Ein Arzt verwechselte Gewebeproben und teilte
einem Patienten fälschlicherweise mit, dass er
Krebs hat. Wegen der falschen Diagnose muss er
dem Patienten 2500 Euro Schmerzensgeld
zahlen, Oberlandesgericht Bamberg. So eine
Diagnose kann schwere seelische Folgen haben
Bei einer Patientin wurde ein Bauchdeckenabzess
zwei Tage zu spät diagnostiziert und die
Entscheidung zu einer Operation ein bis zwei
Tage zu spät getroffen. Durch die verlängerte
Leidenszeit wurde der Patientin 400 Euro,-
Schmerzensgeld zugesprochen. (Urteil des LG
Itzehoe)
Eine Patientin, die an der linken Brust operiert
worden war, unterzog sich danach in einem
Krankenhaus einer Strahlentherapie. Statt der
linken Brust wurde jedoch die rechte bestrahlt,
was die Patientin nicht ohne weiteres erkannt
hatte und hätte erkennen können. Die Patientin
erhielt 20 000 Euro,- Schmerzensgeld (Urteil des
OLG Hamm)
Schmerzensgeld für Falschdiagnose
Verwechselt ein Arzt zwei Gewebeproben und
eröffnet daher dem falschen Patienten, dass er
an Krebs erkrankt sei, so muss er dafür 2500
Euro Schmerzensgeld zahlen.
Mit dieser Entscheidung billigte das Gericht dem
Kläger Schmerzensgeld für den aufgrund der
Falschdiagnose erlittenen Schockschaden mit
Angstzuständen zu. Begründet wurde das unter
anderem damit, dass es Pflicht eines jeden
Mediziners sei, seine Patienten nicht in unnötige
Ängste zu versetzen. Sei eine eröffnete Diagnose
jedoch objektiv falsch und belaste den Patienten
psychisch schwer, so sei diese Pflicht verletzt.
OLG Koblenz
Misslungene Schönheitsoperation
Ein Patient, der nach einer misslungenen
Schönheitsoperation schriftlich auf weitere
Ansprüche gegen den behandelnden Arzt
verzichtet, kann später kein Schmerzensgeld
verlangen. OLG Stuttgart
Ein Arzt verwechselte die Gewebeproben und
eröffnete dem falschen Patienten den nahen
Krebstod. Folge: Schock und Angstzustände. Das
Oberlandesgericht Bamberg sprach dem Mann
2500 Euro Schmerzensgeld zu.
8500 € für eine misslungene Schönheits-
Operation im Bauch-Bereich (Fettabsaugen) bei
mangelhafter Aufklärung über die Risiken, Urteil
des LG München I
Bei einer 26-jährigen Studentin wurden aufgrund
einer verspäteten und falschen ärztlichen
Diagnose beide Eierstöcke entfernt, was eine
völlige Sterilität zur Folge hatte. Schmerzensgeld
25 000 Euro /LG Hamburg).
Aufgrund eines groben ärztlichen
Diagnosefehlers wurde bei einer jüngeren
Frau eine Metastasierung eines
Brustdrüsenkarzinoms auf die Lymphknoten
der linken Achselhöhle und der rechten
Halsseite zu spät erkannt; eine operative
Entfernung der Eierstöcke, eine langwierige
Chemotherapie und die Amputation der linken
Brust waren erforderlich.
Der Frau wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von
50 000 Euro zugesprochen (Entscheidung des
LG Bremen). Infolge eines ärztlichen
Diagnosefehlers musste eine 45-jährige,
krebskranke Frau eine Lebensverkürzung um
mehrere Monate in Kauf nehmen. Bei richtiger
Diagnose eines Brustkrebses hätte eine
Chemotherapie ein halbes Jahr früher einsetzen
können.
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