Ist dem Verletzten in einem Vorprozess ein zeitlich unbegrenztes Schmerzensgeld zuerkannt worden, sind alle Unfallverletzungen einschließlich aller Spätfolgen abgegolten, mit denen aus der Sicht medizinischer Fachkreise bereits damals ernstlich zu rechnen war, auch dann, wenn das Gericht sie teilweise nicht berücksichtigt hat. Grundsätzlich ist Schmerzensgeld als einheitlicher Betrag zu zahlen. Bei schweren Dauerschäden kann eine Schmerzensgeldrente gezahlt werden. Eine Anpassung an zwischenzeitlich gestiegene Lebenshaltungskosten kann gegebenenfalls im Wege der Abänderungsklage auch noch Jahre später nach Abschluss des gerichtlichen Vergleiches oder nach eines Urteils durchgesetzt werden.

Ansonsten verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach 3 Jahren.

Oder aber auch ab dem Punkt, an dem Spätfolgen aufgetreten sind. Das gilt aber nur dann, wenn Spätfolgen bei einem Prozess nicht erkennbar waren und deswegen nicht schon vorweg Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Es muss also bereits ein Urteil gesprochen oder ein Vergleich geschlossen worden sein, um genau für diesen Fall für Spätfolgen noch Schmerzensgeld fordern zu können.
Spätfolgen Spätfolgen eines Unfalls können noch nach Jahren Ansprüche auf ein höheres Schmerzensgeld begründen. Maßgeblich für die Verjährungsfrist ist in diesem Fall nicht der Unfalltag. Sondern die Frist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, von dem an das Unfallopfer von den Spätfolgen weiß. Es muss natürlich vom Arzt bestätigt sein, dass die Spätfolgen auf diesen Unfall zurückzuführen sind. Das Gericht verurteilte einen Autofahrer, einem Unfallopfer weitere 20 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Eine Harninkontinenz war die Folge eines wegen mangelnder Aufklärung rechtswidrigen operativen Eingriffs bei einem 65- jährigen Patienten. Schmerzensgeld: 15 000 Euro (Entscheidung des OLG Köln).
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Spätfolgen Spätfolgen eines Unfalls können noch nach Jahren Ansprüche auf ein höheres Schmerzensgeld begründen. Maßgeblich für die Verjährungsfrist ist in diesem Fall nicht der Unfalltag. Sondern die Frist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, von dem an das Unfallopfer von den Spätfolgen weiß. Es muss natürlich vom Arzt bestätigt sein, dass die Spätfolgen auf diesen Unfall zurückzuführen sind. Das Gericht verurteilte einen Autofahrer, einem Unfallopfer weitere 20 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Eine Harninkontinenz war die Folge eines wegen mangelnder Aufklärung rechtswidrigen operativen Eingriffs bei einem 65-jährigen Patienten. Schmerzensgeld: 15 000 Euro (Entscheidung des OLG Köln).
Ist dem Verletzten in einem Vorprozess ein zeitlich unbegrenztes Schmerzensgeld zuerkannt worden, sind alle Unfallverletzungen einschließlich aller Spätfolgen abgegolten, mit denen aus der Sicht medizinischer Fachkreise bereits damals ernstlich zu rechnen war, auch dann, wenn das Gericht sie teilweise nicht berücksichtigt hat. Grundsätzlich ist Schmerzensgeld als einheitlicher Betrag zu zahlen. Bei schweren Dauerschäden kann eine Schmerzensgeldrente gezahlt werden. Eine Anpassung an zwischenzeitlich gestiegene Lebenshaltungskosten kann gegebenenfalls im Wege der Abänderungsklage auch noch Jahre später nach Abschluss des gerichtlichen Vergleiches oder nach eines Urteils durchgesetzt werden.

Ansonsten verjährt der Anspruch auf

Schmerzensgeld nach 3 Jahren.

Oder aber auch ab dem Punkt, an dem Spätfolgen aufgetreten sind. Das gilt aber nur dann, wenn Spätfolgen bei einem Prozess nicht erkennbar waren und deswegen nicht schon vorweg Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Es muss also bereits ein Urteil gesprochen oder ein Vergleich geschlossen worden sein, um genau für diesen Fall für Spätfolgen noch Schmerzensgeld fordern zu können.
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