Schmerzensgeld wegen Verbrennungen nach
Sonnenstudio
Erleidet ein Kunde aufgrund mangelnder oder
fehlerhafter Beratung durch das Personal
Verbrennungen, muss das Sonnenstudio
Schmerzensgeld zahlen. Amtgerichts Mannheim
Schadensersatzpflicht eines
Sonnenstudiobetreibers wegen
Gesundheitsbeschädigung des Kunden wegen
Falschberatung bezüglich der zu nutzenden
Sonnenbank. 750,00 EUR Schmerzensgeld
Anspruch Schmerzensgeld - Falschberatung
Sonnenstudio,
Sonnenstudio muss Schmerzensgeld bei
Verbrennungen zahlen
Ein Kunde hatte dem Personal im Sonnenstudio
mitteilt, dass er sich zum ersten Mal in diesem
befindet. Bei der Bestrahlung verspürte der Mann
heftige Schmerzen, die sich später als
Verbrennungen ersten Grades herausstellten. Es
lage ein Verstoß gegen die Beratungspflicht des
Unternehmens vor.
Er bekam aber eine Mitschuld, da er
Warnschilder und Bräunungsgradtabellen
ignoriert hatte.
Eine Frau musste wegen Verbrennungen ersten
Grades im Gesicht und auf der Brust, die sie in
einem Sonnenstudio erlitt, ins Krankenhaus. Sie
hatte eine Verbrennung, die eine Woche lang
behandelt werden musste. Ein Studiobetreiber
hatte die Filterscheibe am Bräunungsgerät nach
einer Reinigung nicht wieder eingesetzt. Das
Landgericht Stade verurteilte den Betreiber zu
1600 Euro Schmerzensgeld.
“Schmerzensgeld für Hautverbrennungen 1.
Grades nach Besuch eines Sonnenstudios.
Der Betreiber eines Sonnenstudios muss seine
Kunden auch beraten. Tut er das nicht, und ein
Kunde erleidet aufgrund der unterbliebenen oder
mangelhaften Beratung Hautverbrennungen, so
muss er dem Kunden Schmerzensgeld zahlen.
Informationstafeln im Thekenbereich und im
Bereich der Bräunungskabinen reichen nicht aus.
Sie können aber dazu führen, dass der Verletzte
zu 50 % mithaftet. Amtsgericht Mannheim”
Grundsätzlich dürfen Minderjährige ein
Sonnenstudio nicht mehr nutzen. Gemäß § 4
NiSG (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender
Strahlung bei der Anwendung am Menschen)
besteht ein Nutzungsverbot für Minderjährige.
Gemäß § 8 NisG können bei Zuwiderhandlung
Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt
werden.
Der Betreiber des Studios kann beim
Ordnungsamt gemeldet werden.
Der Sonnenstudiobetreiber muss nicht beweisen,
dass er richtig beraten hat, sondern der
Geschädigte muss beweisen, dass der
Sonnenstudiobetreiber bzw. dessen Mitarbeiter
falsch beraten haben.
Schmerzensgeld Sonnenstudio
im Sonderangebot bis zum:
19,90 nur 11,30 €