Urteile:
- vorübergehende Sehminderung: 300,00 -
1.800,00 Euro durch Glassplitterverletzung,
- Narbe am Oberlid: 4.000,00 Euro, dadurch
Sehschwäche dauerhaft gemindert,
- Doppelbilder, räumliches Sehen eingeschränkt:
5.500,00 - 2.000,00 Euro
- dauerhafte Sehschwäche auf einem Auge:
30.000,00 -
45.000,00 Euro
- Erblindung auf einem Auge: 35.000,00 -
110.000,00 Euro
- Totalerblindung auf beide Augen 40.000,00 (+
300,00 mtl) -
270.000,00 (+ 270,00 mtl.)
Augapfelprellung, als deren Folge die Linse des
Auges entfernt werden musste; Virusinfektion des
Auges. 5.112,92 EUR
Eine Frau hatte von ihrem Augenarzt eine Brille
verschrieben bekommen. Sie trägt diese über zwei
Jahre, obwohl sie davon Kopfschmerzen
bekommen hat. Wer trotz Problemen seine Brille
lange trägt und erst viel zu spät zur Nachsorge
geht, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
LG Hildesheim Die Schmerzen hätten verhindert
werden können.
Urteile zum Schmerzensgeld
Ein Kinderarzt musste Schmerzensgeld zahlen,
weil der Arzt es unterlassen hat, ein Kind zu
einem Augenarzt zu überweisen, obwohl die Eltern
ihn auf das Schielen ihres Kindes aufmerksam
gemacht hatten. Das Kind erblindete.
Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 %
mit möglicher weiterer Verschlechterung aufgrund
eines Faustschlages wurde ein Schmerzensgeld
auf 25.000 EURO festgesetzt. OLG Oldenburg
Erleidet ein Schüler in der Schule durch zwei
Schläge eines Mitschülers eine
schwerwiegende Augenverletzung, kann der
Geschädigte vom Schädiger ein
Schmerzensgeld verlangen, (hier 1000 Euro)
Ein Opfer bekam 27.000 Euro Schmerzensgeld
nachdem er seínen rechten Augapfel verloren
hatte. Er wurde gegen den Kopf geschlagen. Das
Gericht entschied nicht auf Notwehr für den
Baklagten. Das Auge musste drei Monate nach
dem Faustschlag entfernt werden. Und das Opfer
muss ein Glasauge tragen. Oberlandesgericht
Koblenz
Für die starke Beeinträchtigung der
Sehfähigkeit beider Augen infolge ärztlicher
Fehlbehandlung wurden 15 000 Euro
Schmerzensgeld festgesetzt; es wurde aber
geringes ärztliches Verschulden angenommen
(Entscheidung des OLG Oldenburg). 15 000
Euro
Verlust des rechten Auges infolge Tätlichkeit eines
betrunkenen Unzurechnungsfähigen: (OLG
Zweibrücken) 30.000 Euro
Schmerzensgeld für 15-Jährigen, Zusätzlich
Ersatz aller künftigen Schäden/ OLG Nürnberg
Glassplitterverletzung beider Augen, völlige
Erblindung, fünf Operationen, Minderung der
Erwerbstätigkeit 100 %, Keine Hoffnung auf den
Erfolg einer Rehabilitationsmaßnahme/ Gericht,
LG Bielefeld/ 50.000 Euro
Verletzung: Erblindung eines 3 Jahre alten
Jungen, Dauerschäden: Erblindung Gericht:
OLG Frankfurt am Main/ € 334.000,00
Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in
einem verkündeten Berufungsurteil einem 12-
jährigen Jungen ein Schmerzensgeld in Höhe von
insgesamt zuerkannt. Unmittelbar nach seiner
Geburt wurde der Junge in der Kinderklinik der
beklagten Stadt fehlerhaft behandelt und ist
deshalb sowohl geistig als auch körperlich
schwerstbehindert. 350.000 EUR
Das Landgericht in Osnabrück hat einen 56-
jährigen Mann, der durch einen groben
Behandlungsfehler erblindet ist, ein
Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro
zugesprochen.
Darüber hinaus verpflichtete das Gericht das
Krankenhaus, alle weiteren Folgekosten zu
übernehmen. Das LG Bielefeld sprach bei einer
Restsehfähigkeit von 40% auf einem Auge ein
Schmerzensgeld von € 7.500,00 zu.
Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 %
mit möglicher weiterer Verschlechterung wegen
eines unprovozierten Faustschlages ist dem
beeinträchtigten Tatopfer zustehende
Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen.
Oberlandesgericht Oldenburg
im Sonderangebot bis zum:
19,90 nur 11,30 €