Wenn ein naher Angehöriger durch eine Straftat
ums Leben kommt und jemand dadurch einen
Schock erleidet, hat er keinen Anspruch auf
Schmerzensgeld gegen den Täter.
Zwar kann die Nachricht vom Tode eines
Angehörigen einen Menschen psychisch treffen,
das Gesetz sieht aber grundsätzlich keine
Ersatzansprüche für "seelische Schmerzen" vor.
Ausnahmen gebe es in der Regel nur bei der
Tötung eines Ehepartners oder wenn ein Kind
einen Elternteil verliert. OLG Thüringen
Aber auch dann muss geprüft werden, ob
Schmerzensgeld eine gewisse Wiedergutmachung
leisten kann. Genauso, wie es dabei éine Rolle
spielt, wie es genau zum Tode kam und natürlich
ob andere Geldleistungen gezahlt werden, wie
zum Beispiel eine Lebensversicherung. Und dann
kommt es auch darauf an, ob ein Schuldiger
überhaupt zahlungsfähig wäre.
Beispiele Schmerzensgeldzahlungen:
255,65 € (Entstehung einer Depression über 1
Monat)
511,29 € (Fehldiagnose: AIDS)
2.500,00 € (Fehldiagnose Krebs)
25.564,59 € (Beinamputationsangst)
Schmerzensgeld für Narbe im Gesicht
Wer einer 32jährigen Frau fahrlässig eine große
Risswunde im Gesicht beibringt, muss ihr 7500
Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn eine Narbe
bleibt. Das OLG Düsseldorf berücksichtigte bei
dieser Entscheidung die seelischen Belastungen,
denen die Frau durch die Entstellung ausgesetzt
ist.
3.000 Euro Verletzung: Biss in die Hand durch
möglicherweise HIV-Infizierten
Im Vordergrund steht der Ausgleich für die mit der
Gefahr der Ansteckung verbundenen psychischen
Belastungen.LG Saarbrücken ,
Die "normale Trauer" durch den Tod eines
Menschen ist kein Fall für
Schmerzensgeldzahlungen (ä.a. OLG Hamm).
Anders als etwa in den USA werden in
Deutschland nur verhältnismäßig geringe
Schmerzensgelder zugesprochen. Denn in
Deutschland hat das Schmerzensgeld keine
Bestrafungs- oder Abschreckungsfunktion. Es hat
hier eine Ausgleichsfunktion für körperliche und
seelische Schäden.
Durch das Schmerzensgeld sollen neben rein
körperlichen auch seelische Schäden
ausgeglichen werden, soweit sie eine direkte
Folge der Verletzung sind.
Wer beleidigt wird und deswegen psychisch leidet,
kann verlangen, dass diese seelischen Schäden
durch Schmerzensgeld auszugleichen sind.
Berücksichtigt wird hierbei auch, ob die
Beleidigung aus dem Affekt heraus ausgesprochen
wurde und andere Personen zuhören konnten.
Eine Entschädigung ist jedoch nur geboten, wenn
sie die einzige Möglichkeit zur Erlangung einer
Genugtuung bietet.
Beispiele Urteile:
Unzulässige Fotoveröffentlichung im Internet:
25.000 EUR
posttraumatische Belastungsstörung infolge des
Unfalltodes eines Familienmitglieds: 20 000 Euro
Psychische Beeinträchtigungen wegen Bedrohung
mit einer Waffe: 8000 Euro
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
durch Verbreitung pornografischen Materials:
35000 Euro
Auch bei einer durch einen Unfall verursachten
posttraumatischen Belastungsstörung hat man
einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der
Bemessung wird auch das Regulierungs- und
Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung
berücksichtigt.
Bleiben nach einem Verkehrsunfall Narben
beim Verletzten zurück, ist dies bei der Höhe
des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen.
Maßgeblich hierbei ist, ob diese Narben
tatsächliche Einschränkung nach sich ziehen,
wie z.B. Schmerzen oder eine Entstellung.
Krankheitswertige Beeinträchtigungen, die einen
Schmerzengeldanspruch begründen können auch
Schlaflosigkeit, Erschöpfungszustände,
Hoffnungslosigkeit, traurige Verstimmung,
Antriebsstörungen sein.
Schmerzensgeld aber für Erben
Stirbt ein Verwandter nach einem Verkehrsunfall,
dann können die Erben seinen Anspruch auf
Schmerzensgeld geltend machen. Ein Erbe bekam
vom Gericht 1250 Euro Schmerzensgeld für seine
Mutter, die unmittelbar nach dem Unfall starb, und
14.000 Euro für den Vater, der 10 Tage später im
künstlichen Koma starb. Bei der Höhe des
Schmerzensgeldes waren die schwere der
Verletzung, die Zeit zwischen Verletzung und Tod
sowie die Zeit im Koma maßgebend. OLG Koblenz
“Schmerzensgeldanrechnung auf Leistungen für
Asylbewerber
Asylbewerber, die nach einem Unfall
Schmerzensgeld bekommen, können das für sich
behalten. Die Anrechnung von Schmerzensgeld
auf Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz ist
verfassungswidrig. Bundesverfassungsgericht.
Das gilt allerdings auch für alle Deutschen, die
Sozialleistungen erhalten. Schmerzensgeld darf
nicht auf die Leistungen angerechnet werden.
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