Schmerzensgeld nach Auffahrunfall
Ein Gericht entschied, dass 4000 Euro
Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall mit
erheblichen Dauerschäden angemessen sind.
Ein 28 jähriger Mann erlitt bei einem
unverschuldeten Verkehrsunfall Verletzungen, die
erhebliche Dauerschäden hinterließen. OLG
Düsseldorf
Ein "einfacher" Auffahrunfall hatte zu schweren
Verletzungen des Klägers im
Halswirbelsäulenbereich geführt. Der Kläger
wurde aufgrund der ständigen Schmerzen und
ärztlichen Behandlungen depressiv. 60 000
Euro.
Auch bei einem nur leichten Auffahrunfall können
Autofahrer im Einzelfall Schmerzensgeld für ein
Schleudertrauma beanspruchen.
(Oberlandesgericht Celle), . Die Richter hatte dabei
jemandem 1000 Euro Schadenersatz
zugesprochen.
Auffahrunfall wegen zu hoher
Geschwindigkeit
Wer mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn
fährt, muss neben einem ausreichenden Abstand
die vorausfahrenden Fahrzeuge sorgfältig und
konzentriert beobachten und jederzeit
reaktionsbereit sein. Ein Autofahrer handelt
danach grob fahrlässig, wenn er nachts mit gleich
bleibender Geschwindigkeit von über 150 kmh auf
einer Autobahn fährt, mehr als eine Minute Zeit
hat, einen mit einer Geschwindigkeit von nur 62
km/h vorausfahrenden Lkw wahrzunehmen und
auch den sich rasch verkürzenden Abstand zu
erkennen und trotzdem ungebremst auf diesen
auffährt. Urteil des OLG Rostock
Auffahrunfall
Eine Autofahrerin erlitt bei einem Auffahrunfall u.a.
HWS Schleudertrauma. Sie fuhr voran. Sie bekam
anschließend Kopfschmerzen, Schulter und
Nackenschmerzen. Sie war Monate
krankgeschrieben und konnte nur noch mit
Schmerzmitteln schlafen. Die Versicherung des
Unfallgegners zahlte ihr ein Schmerzensgeld von
1.500 Euro.
Sie verlangte aber noch weitere 1300 Euro.
Aufgrund der erheblichen Dauer und Heftigkeit der
unfallbedingten Schmerzen und der über Wochen
gehenden Arbeitsunfähigkeit der Geschädigten
hielt das Gericht deshalb ein Schmerzensgeld in
Höhe von 2.000 Euro auch für angemessen. Dabei
wurde auch berücksichtigt, dass der Unfall nur
fahrlässig verursacht wurde. Amtsgericht München
4 Tage arbeitsunfähig wegen leichtem Trauma
mit Nacken- und Schulterscherzen. 500 Euro
Schmerzensgeld.
OLG Saarland
Wer behauptet, nach einem Unfall einen Bruch
des Brustwirbels zu haben, hat keinen Anspruch
auf Schmerzensgeld, wenn Gutachten das
Gegenteil beweisen. Ein Sachverständiger schloss
eine Fraktur durch den Unfall aus. Die Zahlung
weiteren Schmerzensgeldes wurde abgelehnt.
Oberlandesgericht Bamberg,
Wer an seinem Auto ein Schaden durch ein
anderes Auto erleidet, welches ihn abschleppen
wollte, muss erst in seinen Versicherungsvertrag
schauen, ob die Versicherung in diesem Fall den
Schaden übernimmt. Viele Versicherungen
schließen die Übernahme von Abschleppschäden
aus, wenn diese durch ein Fehlverhalten des
abschleppenden Fahrers verursacht wurden. Ä.a
Oberlandesgericht München
Psychische Folgen eines Auffahrunfalls.
Hat ein Autofahrer schuldhaft die Körperverletzung
eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht, so
haften er und seine Haftpflichtversicherung für alle
physischen und psychischen Folgen.
Leidet der Unfallgeschädigte nach einem
Auffahrunfall mit dem Auto unter Tinitus, Sprach-
und Konzentrationsstörungen und
Schwindelanfällen und ist er deshalb über längere
Zeit arbeitsunfähig, ist ihm auch für diese
Beschwerden ein angemessenes Schmerzensgeld
(hier 25.000 Euro) zu bezahlen. Urteil des OLG
Saarbrücken
Auffahren auf langsamer werdendes Fahrzeug
Ein Autofahrer, dessen Wagen auf der Autobahn
durch einen Motorschaden immer langsamer wird,
muss durch rechtzeitiges Einschalten der
Warnblinkanlage die nachfolgenden
Verkehrsteilnehmer warnen. Fährt ein anderer
Verkehrsteilnehmer auf das langsame Fahrzeug
auf, haftet der Auffahrende entgegen der sonst
geltenden Regeln nur für ein Drittel des Schadens.
Urteil des KG Berlin
Auffahrunfall nach Spurwechsel
(Schmerzensgeld)
Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des
ersten Anscheins für ein Verschulden des
auffahrenden Kraftfahrers. Etwas anderes kann
jedoch dann gelten, wenn sich der Unfall kurz nach
einem Spurwechsel des vorausfahrenden
Fahrzeugs ereignet hat und sich nicht beide
Kraftfahrer bereits auf die geänderte
Verkehrssituation eingestellt haben. Ist das nicht
zweifelsfrei zu klären, ist der Schaden hälftig zu
teilen. Urteil des KG Berlin
Schwer verletzt nach Auffahrunfall – 60000 Euro
Schmerzensgeld
Auch ein einfacher Auffahrunfall kann zu schweren
Verletzungen führen, die einen Geschädigten sein
Leben lang beeinträchtigen. In einem Fall, in dem
der Fahrer des stehenden Fahrzeugs durch den
Aufprall massive Verletzungen der Halswirbelsäule
mit weitgehenden Folgewirkungen erlitten
hatte,sprach das Landgericht Saarbrücken ein
Schmerzensgeld von 60 000 Euro zu. Landgericht
Saarbrücken
Bei einem Kettenauffahrunfall ist hinsichtlich
des Frontschadens der Beweis des ersten
Anscheins, der Auffahrende habe sich
unachtsam und verkehrswidrig verhalten, nur
bedingt anwendbar. Der Führer des mittleren
Fahrzeugs muss beweisen, dass ihn der
Hintermann auf den Vordermann aufgeschoben
hat.
Für den Heckschaden ist i.d. R. von einer erhöhten
Betriebsgefahr des mittleren Fahrzeugs
auszugehen, allerdings nur, wenn ein erheblicher
Aufprall auf den Vordermann bewiesen ist.
Eine Schadensschätzung ist insgesamt dann
vorzunehmen, wenn die ursächliche Beteiligung
des zuletzt Auffahrenden seinem Umfang nach
nicht beweisen ist. Auszugehen ist vom
Wiederbeschaffungswert des PKW ohne
Frontschaden. Bei der Schadensschätzung ist der
prozentuale Anteil des Heckschadens am
Gesamtschaden zu ersetzen. AG Mannheim
Autofahrer darf im Ort auch für Katze bremsen
Urteile: Bei nicht aufklärbarem Unfallhergang
tragen Beteiligte den Schaden in gleicher Höhe
“Bleibt der Hergang eines Verkehrsunfalls auf einer
Bundesautobahn ungeklärt, wird der Schaden
aufgrund der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge
geteilt.” Landgericht Coburg.
Autofahrer muss bei Motordefekt andere
Verkehrsteilnehmer warnen “Verkehrsteilnehmer
müssen nicht mit viel zu langsamen Fahrzeug auf
der Autobahn rechnen. Wird ein Fahrzeug durch
einen Motordefekt immer langsamer, muss der
betroffene Autofahrer die anderen Autfahrer
warnen.
Kommt es ohne eine Warnung zu einem
Auffahrunfall, muss er den größten Teil des
Schadens tragen.” Kammergericht Berlin
Urteil:
Nach einem Unfall ist es nicht zumutbar, dass man
erst Preise vergleicht, um nach den billigsten
Abschleppdienst zu suchen. Es ist wichtiger, dass
die Unfallstelle zügig geräumt wird. OVG Koblenz
Bei einem Auffahrunfall liegt in der Regel das
Verschulden beim auffahrenden Fahrer, da er den
Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder einfach
nicht aufgepasst hat. Ein Autofahrer muss sich
vorausschauend im Straßenverkehr bewegen und
einen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern
einhalten.
An einem Auffahrunfall hat aber nicht immer
unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat
immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig
gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch
den Unfall verursacht hat.
Es kann z.B. die Schuld auch beim Vordermann
liegen, wenn er völlig unvoraussehbar eine
Vollbremsung macht.
Ein Autofahrer, der eine Vollbremsung riskiert, weil
kleine Tiere über die Straße laufen, die er nicht
töten will, muss unter Umständen die Hälfte des
Schadens zahlen.
Die Mithaftung des Vorausfahrenden ist umso
größer, je unwahrscheinlicher ein starkes
plötzliches Abbremsen ist.
4000 Euro Schmerzensgeld sind nach einem
Verkehrsunfall mit erheblichen Dauerschäden
angemessen. Ein 28 Jahre alter Mann erlitt bei
einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Verletzungen, die erhebliche Dauerschäden
hinterließen. OLG Düsseldorf
Auch bei einem nur leichten Auffahrunfall können
Autofahrer im Einzelfall Schmerzensgeld für ein
Schleudertrauma beanspruchen.
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