Psychische Folgen eines Auffahrunfalls.

Hat ein Autofahrer schuldhaft die Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht, so haften er und seine Haftpflichtversicherung für alle physischen und psychischen Folgen. Leidet der Unfallgeschädigte nach einem Auffahrunfall mit dem Auto unter Tinitus, Sprach- und Konzentrationsstörungen und Schwindelanfällen und ist er deshalb über längere Zeit arbeitsunfähig, ist ihm auch für diese Beschwerden ein angemessenes Schmerzensgeld (hier 25.000 Euro) zu bezahlen. Urteil des OLG Saarbrücken

Auffahren auf langsamer werdendes Fahrzeug

Ein Autofahrer, dessen Wagen auf der Autobahn durch einen Motorschaden immer langsamer wird, muss durch rechtzeitiges Einschalten der Warnblinkanlage die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer warnen. Fährt ein anderer Verkehrsteilnehmer auf das langsame Fahrzeug auf, haftet der Auffahrende entgegen der sonst geltenden Regeln nur für ein Drittel des Schadens. Urteil des KG Berlin

Auffahrunfall nach Spurwechsel (Schmerzensgeld)

Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auffahrenden Kraftfahrers. Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn sich der Unfall kurz nach einem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs ereignet hat und sich nicht beide Kraftfahrer bereits auf die geänderte Verkehrssituation eingestellt haben. Ist das nicht zweifelsfrei zu klären, ist der Schaden hälftig zu teilen. Urteil des KG Berlin Schwer verletzt nach Auffahrunfall – 60000 Euro Schmerzensgeld Auch ein einfacher Auffahrunfall kann zu schweren Verletzungen führen, die einen Geschädigten sein Leben lang beeinträchtigen. In einem Fall, in dem der Fahrer des stehenden Fahrzeugs durch den Aufprall massive Verletzungen der Halswirbelsäule mit weitgehenden Folgewirkungen erlitten hatte,sprach das Landgericht Saarbrücken ein Schmerzensgeld von 60 000 Euro zu. Landgericht Saarbrücken Bei einem Kettenauffahrunfall ist hinsichtlich des Frontschadens der Beweis des ersten Anscheins, der Auffahrende habe sich unachtsam und verkehrswidrig verhalten, nur bedingt anwendbar. Der Führer des mittleren Fahrzeugs muss beweisen, dass ihn der Hintermann auf den Vordermann aufgeschoben hat. Für den Heckschaden ist i.d. R. von einer erhöhten Betriebsgefahr des mittleren Fahrzeugs auszugehen, allerdings nur, wenn ein erheblicher Aufprall auf den Vordermann bewiesen ist. Eine Schadensschätzung ist insgesamt dann vorzunehmen, wenn die ursächliche Beteiligung des zuletzt Auffahrenden seinem Umfang nach nicht beweisen ist. Auszugehen ist vom Wiederbeschaffungswert des PKW ohne Frontschaden. Bei der Schadensschätzung ist der prozentuale Anteil des Heckschadens am Gesamtschaden zu ersetzen. AG Mannheim

Autofahrer darf im Ort auch für Katze bremsen

Urteile: Bei nicht aufklärbarem Unfallhergang tragen Beteiligte den Schaden in gleicher Höhe “Bleibt der Hergang eines Verkehrsunfalls auf einer Bundesautobahn ungeklärt, wird der Schaden aufgrund der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge geteilt.” Landgericht Coburg. Autofahrer muss bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen “Verkehrsteilnehmer müssen nicht mit viel zu langsamen Fahrzeug auf der Autobahn rechnen. Wird ein Fahrzeug durch einen Motordefekt immer langsamer, muss der betroffene Autofahrer die anderen Autfahrer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen.” Kammergericht Berlin

Urteil:

Nach einem Unfall ist es nicht zumutbar, dass man erst Preise vergleicht, um nach den billigsten Abschleppdienst zu suchen. Es ist wichtiger, dass die Unfallstelle zügig geräumt wird. OVG Koblenz Bei einem Auffahrunfall liegt in der Regel das Verschulden beim auffahrenden Fahrer, da er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder einfach nicht aufgepasst hat. Ein Autofahrer muss sich vorausschauend im Straßenverkehr bewegen und einen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten. An einem Auffahrunfall hat aber nicht immer unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat. Es kann z.B. die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er völlig unvoraussehbar eine Vollbremsung macht. Ein Autofahrer, der eine Vollbremsung riskiert, weil kleine Tiere über die Straße laufen, die er nicht töten will, muss unter Umständen die Hälfte des Schadens zahlen.

Die Mithaftung des Vorausfahrenden ist umso größer, je

unwahrscheinlicher ein starkes plötzliches Abbremsen ist.

Schmerzensgeld nach Auffahrunfall

Ein Gericht entschied, dass 4000 Euro Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall mit erheblichen Dauerschäden angemessen sind. Ein 28 jähriger Mann erlitt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall Verletzungen, die erhebliche Dauerschäden hinterließen. OLG Düsseldorf Ein "einfacher" Auffahrunfall hatte zu schweren Verletzungen des Klägers im Halswirbelsäulenbereich geführt. Der Kläger wurde aufgrund der ständigen Schmerzen und ärztlichen Behandlungen depressiv. 60 000 Euro. Auch bei einem nur leichten Auffahrunfall können Autofahrer im Einzelfall Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma beanspruchen. (Oberlandesgericht Celle), . Die Richter hatte dabei jemandem 1000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Auffahrunfall wegen zu hoher Geschwindigkeit

Wer mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn fährt, muss neben einem ausreichenden Abstand die vorausfahrenden Fahrzeuge sorgfältig und konzentriert beobachten und jederzeit reaktionsbereit sein. Ein Autofahrer handelt danach grob fahrlässig, wenn er nachts mit gleich bleibender Geschwindigkeit von über 150 kmh auf einer Autobahn fährt, mehr als eine Minute Zeit hat, einen mit einer Geschwindigkeit von nur 62 km/h vorausfahrenden Lkw wahrzunehmen und auch den sich rasch verkürzenden Abstand zu erkennen und trotzdem ungebremst auf diesen auffährt. Urteil des OLG Rostock
4000 Euro Schmerzensgeld sind nach einem Verkehrsunfall mit erheblichen Dauerschäden angemessen. Ein 28 Jahre alter Mann erlitt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall Verletzungen, die erhebliche Dauerschäden hinterließen. OLG Düsseldorf Auch bei einem nur leichten Auffahrunfall können Autofahrer im Einzelfall Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma beanspruchen. (Oberlandesgericht Celle) 1000 Euro

Auffahrunfall

Eine Autofahrerin erlitt bei einem Auffahrunfall u.a. HWS Schleudertrauma. Sie fuhr voran. Sie bekam anschließend Kopfschmerzen, Schulter und Nackenschmerzen. Sie war Monate krankgeschrieben und konnte nur noch mit Schmerzmitteln schlafen. Die Versicherung des Unfallgegners zahlte ihr ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro. Sie verlangte aber noch weitere 1300 Euro. Aufgrund der erheblichen Dauer und Heftigkeit der unfallbedingten Schmerzen und der über Wochen gehenden Arbeitsunfähigkeit der Geschädigten hielt das Gericht deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro auch für angemessen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Unfall nur fahrlässig verursacht wurde. Amtsgericht München

4 Tage arbeitsunfähig wegen leichtem Trauma mit Nacken- und

Schulterscherzen. 500 Euro Schmerzensgeld.

OLG Saarland

Wer behauptet, nach einem Unfall einen Bruch des Brustwirbels zu haben, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Gutachten das Gegenteil beweisen. Ein Sachverständiger schloss eine Fraktur durch den Unfall aus. Die Zahlung weiteren Schmerzensgeldes wurde abgelehnt. Oberlandesgericht Bamberg, Wer an seinem Auto ein Schaden durch ein anderes Auto erleidet, welches ihn abschleppen wollte, muss erst in seinen Versicherungsvertrag schauen, ob die Versicherung in diesem Fall den Schaden übernimmt. Viele Versicherungen schließen die Übernahme von Abschleppschäden aus, wenn diese durch ein Fehlverhalten des abschleppenden Fahrers verursacht wurden. Ä.a Oberlandesgericht München
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Schmerzensgeld nach Auffahrunfall

Ein Gericht entschied, dass 4000 Euro Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall mit erheblichen Dauerschäden angemessen sind. Ein 28 jähriger Mann erlitt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall Verletzungen, die erhebliche Dauerschäden hinterließen. OLG Düsseldorf Ein "einfacher" Auffahrunfall hatte zu schweren Verletzungen des Klägers im Halswirbelsäulenbereich geführt. Der Kläger wurde aufgrund der ständigen Schmerzen und ärztlichen Behandlungen depressiv. 60 000 Euro. Auch bei einem nur leichten Auffahrunfall können Autofahrer im Einzelfall Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma beanspruchen. (Oberlandesgericht Celle), . Die Richter hatte dabei jemandem 1000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Auffahrunfall wegen zu hoher

Geschwindigkeit

Wer mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn fährt, muss neben einem ausreichenden Abstand die vorausfahrenden Fahrzeuge sorgfältig und konzentriert beobachten und jederzeit reaktionsbereit sein. Ein Autofahrer handelt danach grob fahrlässig, wenn er nachts mit gleich bleibender Geschwindigkeit von über 150 kmh auf einer Autobahn fährt, mehr als eine Minute Zeit hat, einen mit einer Geschwindigkeit von nur 62 km/h vorausfahrenden Lkw wahrzunehmen und auch den sich rasch verkürzenden Abstand zu erkennen und trotzdem ungebremst auf diesen auffährt. Urteil des OLG Rostock

Auffahrunfall

Eine Autofahrerin erlitt bei einem Auffahrunfall u.a. HWS Schleudertrauma. Sie fuhr voran. Sie bekam anschließend Kopfschmerzen, Schulter und Nackenschmerzen. Sie war Monate krankgeschrieben und konnte nur noch mit Schmerzmitteln schlafen. Die Versicherung des Unfallgegners zahlte ihr ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro. Sie verlangte aber noch weitere 1300 Euro. Aufgrund der erheblichen Dauer und Heftigkeit der unfallbedingten Schmerzen und der über Wochen gehenden Arbeitsunfähigkeit der Geschädigten hielt das Gericht deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro auch für angemessen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Unfall nur fahrlässig verursacht wurde. Amtsgericht München

4 Tage arbeitsunfähig wegen leichtem Trauma

mit Nacken- und Schulterscherzen. 500 Euro

Schmerzensgeld.

OLG Saarland

Wer behauptet, nach einem Unfall einen Bruch des Brustwirbels zu haben, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Gutachten das Gegenteil beweisen. Ein Sachverständiger schloss eine Fraktur durch den Unfall aus. Die Zahlung weiteren Schmerzensgeldes wurde abgelehnt. Oberlandesgericht Bamberg, Wer an seinem Auto ein Schaden durch ein anderes Auto erleidet, welches ihn abschleppen wollte, muss erst in seinen Versicherungsvertrag schauen, ob die Versicherung in diesem Fall den Schaden übernimmt. Viele Versicherungen schließen die Übernahme von Abschleppschäden aus, wenn diese durch ein Fehlverhalten des abschleppenden Fahrers verursacht wurden. Ä.a Oberlandesgericht München

Psychische Folgen eines Auffahrunfalls.

Hat ein Autofahrer schuldhaft die Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht, so haften er und seine Haftpflichtversicherung für alle physischen und psychischen Folgen. Leidet der Unfallgeschädigte nach einem Auffahrunfall mit dem Auto unter Tinitus, Sprach- und Konzentrationsstörungen und Schwindelanfällen und ist er deshalb über längere Zeit arbeitsunfähig, ist ihm auch für diese Beschwerden ein angemessenes Schmerzensgeld (hier 25.000 Euro) zu bezahlen. Urteil des OLG Saarbrücken

Auffahren auf langsamer werdendes Fahrzeug

Ein Autofahrer, dessen Wagen auf der Autobahn durch einen Motorschaden immer langsamer wird, muss durch rechtzeitiges Einschalten der Warnblinkanlage die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer warnen. Fährt ein anderer Verkehrsteilnehmer auf das langsame Fahrzeug auf, haftet der Auffahrende entgegen der sonst geltenden Regeln nur für ein Drittel des Schadens. Urteil des KG Berlin

Auffahrunfall nach Spurwechsel

(Schmerzensgeld)

Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auffahrenden Kraftfahrers. Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn sich der Unfall kurz nach einem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs ereignet hat und sich nicht beide Kraftfahrer bereits auf die geänderte Verkehrssituation eingestellt haben. Ist das nicht zweifelsfrei zu klären, ist der Schaden hälftig zu teilen. Urteil des KG Berlin Schwer verletzt nach Auffahrunfall – 60000 Euro Schmerzensgeld Auch ein einfacher Auffahrunfall kann zu schweren Verletzungen führen, die einen Geschädigten sein Leben lang beeinträchtigen. In einem Fall, in dem der Fahrer des stehenden Fahrzeugs durch den Aufprall massive Verletzungen der Halswirbelsäule mit weitgehenden Folgewirkungen erlitten hatte,sprach das Landgericht Saarbrücken ein Schmerzensgeld von 60 000 Euro zu. Landgericht Saarbrücken Bei einem Kettenauffahrunfall ist hinsichtlich des Frontschadens der Beweis des ersten Anscheins, der Auffahrende habe sich unachtsam und verkehrswidrig verhalten, nur bedingt anwendbar. Der Führer des mittleren Fahrzeugs muss beweisen, dass ihn der Hintermann auf den Vordermann aufgeschoben hat. Für den Heckschaden ist i.d. R. von einer erhöhten Betriebsgefahr des mittleren Fahrzeugs auszugehen, allerdings nur, wenn ein erheblicher Aufprall auf den Vordermann bewiesen ist. Eine Schadensschätzung ist insgesamt dann vorzunehmen, wenn die ursächliche Beteiligung des zuletzt Auffahrenden seinem Umfang nach nicht beweisen ist. Auszugehen ist vom Wiederbeschaffungswert des PKW ohne Frontschaden. Bei der Schadensschätzung ist der prozentuale Anteil des Heckschadens am Gesamtschaden zu ersetzen. AG Mannheim

Autofahrer darf im Ort auch für Katze bremsen

Urteile: Bei nicht aufklärbarem Unfallhergang tragen Beteiligte den Schaden in gleicher Höhe “Bleibt der Hergang eines Verkehrsunfalls auf einer Bundesautobahn ungeklärt, wird der Schaden aufgrund der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge geteilt.” Landgericht Coburg. Autofahrer muss bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen “Verkehrsteilnehmer müssen nicht mit viel zu langsamen Fahrzeug auf der Autobahn rechnen. Wird ein Fahrzeug durch einen Motordefekt immer langsamer, muss der betroffene Autofahrer die anderen Autfahrer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen.” Kammergericht Berlin

Urteil:

Nach einem Unfall ist es nicht zumutbar, dass man erst Preise vergleicht, um nach den billigsten Abschleppdienst zu suchen. Es ist wichtiger, dass die Unfallstelle zügig geräumt wird. OVG Koblenz Bei einem Auffahrunfall liegt in der Regel das Verschulden beim auffahrenden Fahrer, da er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder einfach nicht aufgepasst hat. Ein Autofahrer muss sich vorausschauend im Straßenverkehr bewegen und einen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten. An einem Auffahrunfall hat aber nicht immer unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat. Es kann z.B. die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er völlig unvoraussehbar eine Vollbremsung macht. Ein Autofahrer, der eine Vollbremsung riskiert, weil kleine Tiere über die Straße laufen, die er nicht töten will, muss unter Umständen die Hälfte des Schadens zahlen.

Die Mithaftung des Vorausfahrenden ist umso

größer, je unwahrscheinlicher ein starkes

plötzliches Abbremsen ist.

4000 Euro Schmerzensgeld sind nach einem Verkehrsunfall mit erheblichen Dauerschäden angemessen. Ein 28 Jahre alter Mann erlitt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall Verletzungen, die erhebliche Dauerschäden hinterließen. OLG Düsseldorf Auch bei einem nur leichten Auffahrunfall können Autofahrer im Einzelfall Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma beanspruchen. (Oberlandesgericht Celle) 1000 Euro
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