Ein Motorradfahrer machte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers Schadensersatz in Höhe von 6.500,- € und Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,- € geltend. Die Versicherung zahlte jedoch nur 3.500,- €. Wegen des restlichen Betrages erhob der Motorradfahrer Klage vor dem Amtsgericht München. Wer überholt, ohne die Verkehrslage hinreichend zu beachten, muss einen Teil seines eigenen Schadens tragen. Und zwar auch dann, wenn der Unfall eigentlich auf das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers zurück zu führen ist. Daher erhielt der Motorradfaher ein Mitschuld von 25 % Prozent. Als Schmerzensgeld wurde ein Betrag von 750,- € als angemessen erachtet. (AG München).

“Riskantes Bremsmanöver löst Unfall aus.

Unfallverursacher aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt. Ein Autofahrer brachte durch ein riskantes Bremsmanöver die nachfolgenden Fahrzeuge in Gefahr und fuhr dann davon. Ein Münchner Motorradfahrer und seine Ehefrau, die bei einem Sturz mit ihrem Motorrad zu Schaden kamen, erhielten 5.000,- € Schmerzensgeld. Urteile: Landgericht München” In der Regel haftet der Autofahrer daher bei einem fehlenden Verstoß des Motorradfahrers allein. Wer zum Motorradfahren keine geeignete Schutzkleidung trägt und deshalb nach einem Unfall Schmerzensgeld geltend machen will, der muss sich eine Mitschuld an seinen Verletzungen zurechnen lassen. Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs wirkt sich dieser Umstand anspruchsmindernd aus. Eine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen gibt es nicht. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, trifft dem Motorradfahrer wegen der fehlenden Motorradstiefel kein Mitverschulden an den Unfallfolgen. Oberlandesgericht Nürnberg. Ein Motorradfahrer nutzte eine Fähre. Das Personal wies ihn an beim Auffahren die Spur zu wechseln. Der Motorradfahrer stürzte dabei, weil das Hinterrad weggebrochen war. Er verletzte sich schwer an der Schulter und musste operiert werden. Er gab an, dass der Bodenbelag glatt war. Das Personal wusste nachweislich davon, dass der Boden bei Regen eine Unfallgefahr darstellt. Somit hätten Nutzer gewarnt werden müssen. Die Verkehrsbetriebe wurden daher zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt. Da diese die Gefahr auch noch bestritten hatten, mussten sie 5500 Euro zahlen. Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Ein Mopedfahrer verklagte einen Hersteller auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil sein Helm bei einem Unfall gebrochen war und er dadurch am Kopf verletzt wurde. Das OLG Brandenburg aber entschied, dass er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Denn, dass ein Helm gar nicht brechen darf, darauf gibt der Hersteller keine Garantie. Das wichtigste Schutzziel, das Überleben zu sichern, war gegeben. Oberlandesgericht Brandenburg.

Schmerzensgeld nach Unfall mit dem Motorrad

Motorradfahrer Ein lebensgefährlich verletzter Motorradfahrer, der schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, hatte die gegnerische Haftpflichtversicherung auf Zahlung von 500.000 € Schmerzensgeld verklagt. Nach Abwägung aller Umstände hielten die Richter einen Betrag von 200.000 € für gerechtfertigt. (Landgerichts Coburg; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg) Es ist nicht unüblich, dass erst einmal viel mehr gefordert wird, als das, was eigentlich erwartet wird. Das Gericht prüft den Krankheitsgrad, bleibende Schäden, Verdienstausfall und auch psychische Schäden, bevor es eine Summe festlegt. Erleidet ein bei einem Verkehrsunfall schwer verletzter Motorradfahrer ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades, einen dauerhaften Hörverlust links von 50 Prozent, Hörrauschen und Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen, einen verschobenen Unterarmbruch mit verbliebenen Narben und eine dauerhafte Versteifung des Endgliedes des rechten Zeigefingers, rechtfertigt das ein Schmerzensgeld von insgesamt 30.000 DM. Urteil des OLG Hamm
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Ein Motorradfahrer machte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers Schadensersatz in Höhe von 6.500,- € und Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,- € geltend. Die Versicherung zahlte jedoch nur 3.500,- €. Wegen des restlichen Betrages erhob der Motorradfahrer Klage vor dem Amtsgericht München. Wer überholt, ohne die Verkehrslage hinreichend zu beachten, muss einen Teil seines eigenen Schadens tragen. Und zwar auch dann, wenn der Unfall eigentlich auf das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers zurück zu führen ist. Daher erhielt der Motorradfaher ein Mitschuld von 25 % Prozent. Als Schmerzensgeld wurde ein Betrag von 750,- € als angemessen erachtet. (AG München).

“Riskantes Bremsmanöver löst Unfall aus.

Unfallverursacher aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt. Ein Autofahrer brachte durch ein riskantes Bremsmanöver die nachfolgenden Fahrzeuge in Gefahr und fuhr dann davon. Ein Münchner Motorradfahrer und seine Ehefrau, die bei einem Sturz mit ihrem Motorrad zu Schaden kamen, erhielten 5.000,- € Schmerzensgeld. Urteile: Landgericht München” In der Regel haftet der Autofahrer daher bei einem fehlenden Verstoß des Motorradfahrers allein. Wer zum Motorradfahren keine geeignete Schutzkleidung trägt und deshalb nach einem Unfall Schmerzensgeld geltend machen will, der muss sich eine Mitschuld an seinen Verletzungen zurechnen lassen. Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs wirkt sich dieser Umstand anspruchsmindernd aus. Eine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen gibt es nicht. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, trifft dem Motorradfahrer wegen der fehlenden Motorradstiefel kein Mitverschulden an den Unfallfolgen. Oberlandesgericht Nürnberg. Ein Motorradfahrer nutzte eine Fähre. Das Personal wies ihn an beim Auffahren die Spur zu wechseln. Der Motorradfahrer stürzte dabei, weil das Hinterrad weggebrochen war. Er verletzte sich schwer an der Schulter und musste operiert werden. Er gab an, dass der Bodenbelag glatt war. Das Personal wusste nachweislich davon, dass der Boden bei Regen eine Unfallgefahr darstellt. Somit hätten Nutzer gewarnt werden müssen. Die Verkehrsbetriebe wurden daher zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt. Da diese die Gefahr auch noch bestritten hatten, mussten sie 5500 Euro zahlen. Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Ein Mopedfahrer verklagte einen Hersteller auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil sein Helm bei einem Unfall gebrochen war und er dadurch am Kopf verletzt wurde. Das OLG Brandenburg aber entschied, dass er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Denn, dass ein Helm gar nicht brechen darf, darauf gibt der Hersteller keine Garantie. Das wichtigste Schutzziel, das Überleben zu sichern, war gegeben. Oberlandesgericht Brandenburg.

Schmerzensgeld nach Unfall mit dem Motorrad

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