Motorradfahrer
Ein lebensgefährlich verletzter Motorradfahrer, der
schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, hatte
die gegnerische Haftpflichtversicherung auf
Zahlung von 500.000 € Schmerzensgeld verklagt.
Nach Abwägung aller Umstände hielten die
Richter einen Betrag von 200.000 € für
gerechtfertigt. (Landgerichts Coburg; Beschlüsse
des Oberlandesgerichts Bamberg)
Es ist nicht unüblich, dass erst einmal viel mehr
gefordert wird, als das, was eigentlich erwartet
wird. Das Gericht prüft den Krankheitsgrad,
bleibende Schäden, Verdienstausfall und auch
psychische Schäden, bevor es eine Summe
festlegt.
Erleidet ein bei einem Verkehrsunfall schwer
verletzter Motorradfahrer ein Schädel-Hirn-
Trauma ersten Grades, einen dauerhaften
Hörverlust links von 50 Prozent, Hörrauschen und
Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen, einen
verschobenen Unterarmbruch mit verbliebenen
Narben und eine dauerhafte Versteifung des
Endgliedes des rechten Zeigefingers, rechtfertigt
das ein Schmerzensgeld von insgesamt 30.000
DM. Urteil des OLG Hamm
Ein Motorradfahrer machte gegenüber der
Versicherung des Unfallverursachers
Schadensersatz in Höhe von 6.500,- € und
Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,- € geltend.
Die Versicherung zahlte jedoch nur 3.500,- €.
Wegen des restlichen Betrages erhob der
Motorradfahrer Klage vor dem Amtsgericht
München. Wer überholt, ohne die Verkehrslage
hinreichend zu beachten, muss einen Teil seines
eigenen Schadens tragen. Und zwar auch dann,
wenn der Unfall eigentlich auf das Verhalten eines
anderen Verkehrsteilnehmers zurück zu führen ist.
Daher erhielt der Motorradfaher ein Mitschuld von
25 % Prozent. Als Schmerzensgeld wurde ein
Betrag von 750,- € als angemessen erachtet. (AG
München).
“Riskantes Bremsmanöver löst Unfall aus.
Unfallverursacher aufgrund von Zeugenaussagen
verurteilt. Ein Autofahrer brachte durch ein
riskantes Bremsmanöver die nachfolgenden
Fahrzeuge in Gefahr und fuhr dann davon.
Ein Münchner Motorradfahrer und seine Ehefrau,
die bei einem Sturz mit ihrem Motorrad zu Schaden
kamen, erhielten 5.000,- € Schmerzensgeld.
Urteile: Landgericht München”
In der Regel haftet der Autofahrer daher bei einem
fehlenden Verstoß des Motorradfahrers allein.
Wer zum Motorradfahren keine geeignete
Schutzkleidung trägt und deshalb nach einem
Unfall Schmerzensgeld geltend machen will, der
muss sich eine Mitschuld an seinen Verletzungen
zurechnen lassen. Bei der Berechnung der Höhe
des Anspruchs wirkt sich dieser Umstand
anspruchsmindernd aus.
Eine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen
gibt es nicht. Kommt es zu einem
Verkehrsunfall, trifft dem Motorradfahrer wegen
der fehlenden Motorradstiefel kein
Mitverschulden an den Unfallfolgen.
Oberlandesgericht Nürnberg.
Ein Motorradfahrer nutzte eine Fähre. Das
Personal wies ihn an beim Auffahren die Spur zu
wechseln. Der Motorradfahrer stürzte dabei, weil
das Hinterrad weggebrochen war. Er verletzte sich
schwer an der Schulter und musste operiert
werden.
Er gab an, dass der Bodenbelag glatt war. Das
Personal wusste nachweislich davon, dass der
Boden bei Regen eine Unfallgefahr darstellt. Somit
hätten Nutzer gewarnt werden müssen. Die
Verkehrsbetriebe wurden daher zur Zahlung eines
Schmerzensgeldes verurteilt. Da diese die Gefahr
auch noch bestritten hatten, mussten sie 5500
Euro zahlen. Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Ein Mopedfahrer verklagte einen Hersteller auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil sein
Helm bei einem Unfall gebrochen war und er
dadurch am Kopf verletzt wurde.
Das OLG Brandenburg aber entschied, dass er
keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Denn,
dass ein Helm gar nicht brechen darf, darauf gibt
der Hersteller keine Garantie.
Das wichtigste Schutzziel, das Überleben zu
sichern, war gegeben. Oberlandesgericht
Brandenburg.
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