Schmerzensgeld vom Friseur
Fehlerhafte Dauerwellenbehandlung (nässende
Wunde, vollständiges Nachwachsen der Haare
dauerte 2 Jahre): 500 Euro (LG München)
Eine Frau, die sich ihre Haare vom Friseur glätten
ließ, sind nach dem Friseurbesuch die Haare
ausgefallen. Das Gericht sprach der Klägerin die
Erstattung der Kosten des Friseur- und auch des
Arztbesuchs samt Medikamenten von insgesamt
53 Euro und außerdem 1000 Euro
Schmerzensgeld zu.
Wegen einer fehlerhaften Dauerwelle waren einer
Kundin Haare am Hinterkopf abgebrochen und
ausgefallen. Dafür verklagte sie den Friseur auf
Schmerzensgeld. Die Richter sprachen der Frau
ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000.- Euro zu
und verurteilten den Friseur auch noch zur
Rückerstattung der 60,- Euro Friseurkosten.
Nach einer langwierigen Prozedur mit Färben,
Dauerwelle, erneutem Färben und Legen brachen
einer Frau die Haare an der Wurzel ab. Sie
musste eine Perücke tragen. Ihr stehen 1500 Euro
Schmerzensgeld vom Friseur zu.
Oberlandesgericht Köln
Eine andere Kundin verlor ihre Haare musste
zum Nachwachsen eine Perücke tragen. Der
Grund war die unsachgemäße Behandlung
durch ihren Friseur, der zuerst eine Dauerwelle
machte, die Haare färbte und danach der
Kundin eine Extensionsfrisur verabreichte.
1500 Euro Schmerzensgeld Oberlandesgericht
Köln.
Was gilt beim Friseurbesuch?
Der Friseur muss kein Geld zurückerstatten, wenn
jemand mit seiner Frisur nicht zufrieden ist.
Sind aber die Haare verschnitten oder Farbe
misslungen, kann der Kunde fordern, dass der
Friseur kostenlos nachbessert.
Die Nachbesserung kann auch ein anderer
Friseur aus dem Friseurladen übernehmen.
Ein Schmerzensgeld kann in der Regel nur dann
gefordert werden, wenn der Friseur gravierende
Fehler (falsche Farbe, Haare oder Kopfhaut durch
Blondierung zerstört) gemacht hat, die auch
längere Folgen haben.
Ein Friseur muss über die Risiken der
Haarbehandlung, z. B. das Blondieren, aufklären.
Grundsätzlich kann der Kunde verlangen, dass
ihm alle Schäden ersetzt werden, die durch
eine fehlerhafte Arbeit entstehen. Dazu
gehören beispielsweise Gutachterkosten,
Rückzahlung der Friseurkosten, Kosten für
eine Perücke wenn die Haare infolge der
Behandlung ausgefallen sein sollten. Und
auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Eine 18 jährige Frau verlor nach einem
Friseurbesuch viele Haare. Das war für sie eine
große seelische Belastung. Sie ließ sich nämlich
ihre dunklen Haare blond färben. Schon während
des Färbens klagte sie über Brennen und Jucken
auf der Kopfhaut. Trotzdem setzte der Friseur die
Behandlung fort.
In den Folgetagen starb Gewebe an der Kopfhaut
ab und das Gesicht schwoll an, so dass sogar ein
Aufenthalt im Krankenhaus notwendig wurde.
Dadurch musste sogar ein geplantes Praktikum
abgesagt werden. Weil die kahlen Stellen bleiben
werden únd das eine große seelische Belastung
für die Frau ist wurde ein Schmerzensgeld in
Höhe von 18 000 Euro zugesprochen. OLG
Koblenz
Eine misslungene Dauerwellenbehandlung, die
dazu führt, dass zahlreiche Haare abbrechen und
die Haarstruktur erheblich geschädigt wird, für
die muss der Friseur Schadensersatz zahlen,
wenn er schuldhaft gehandelt hat.
Es gab 900 Euro Schadensersatz, davon 250
Euro als Schmerzensgeld AG Köln...Die
Schuld des Friseurs muss der Kunde aber
nachweisen können.
Ein Friseur zerstörte einer Kundin die Haare beim
Legen einer Dauerwelle. Sie musste sich die
Haare anschließend kurz schneiden. Dadurch litt
sie unter Depressionen.
Der Friseur musste 500 Euro Schmerzensgeld an
die Frau zahlen. Amtsgericht Hannover
Ein Friseur hatte eine Dauerwelle nicht
fachgerecht gelegt, die Wickler falsch angebracht
und eine zu starke Lösung verwendet, so dass
die Haare brachen.
Er musste 250 Euro Schmerzensgeld zahlen,
weil er eine vorherige Haardiagnose unterlassen
hat.(Amtsgericht Köln).
Wegen einer fehlerhaften Farbbehandlung
verlangte eine Frau von ihrem Friseur 15 000
Euro Schadensersatz für eine Haarverlängerung
und 1500 Euro Schmerzensgeld, da die Haare
kaputt waren. Da ihre langen blonden Haare ihr
besonders wichtig waren, sei die
Haarverlängerung nötig gewesen, argumentierte
die Frau. Sie erhielt 9.000 Euro Schmerzensgeld.
Wird das Haupthaar durch eine Dauerwelle und
Färben geschädigt, so dass die Haare kurz über
der Wurzel abbrechen und eine Perücke getragen
werden muss, hat das Gericht 1.534 Euro
Schmerzensgeld zugesprochen (OLG
Düsseldorf).
Eine Friseurin wurde zur Zahlung eines
Schmerzensgeldes und zum Ersatz der der
Klägerin entstandenen Kosten verurteilt, da die
Haarbehandlungen nicht den Regeln der Technik
entsprachen.“ Sie musste 1500 Euro
Schmerzensgeld zahlen-zuzüglich Kostenersatz in
Höhe von 2700 Euro.
Ein Friseur hat bei einer 15jährigen Schülerin
eine falsche Färbemethode angewandt,
wodurch der Haarwuchs geschädigt wurde.
3000 Euro für die falsche Färbung
(Amtsgericht Erkelenz)
Schmerzensgeld für Glatze nach
Friseurbesuch
Wem nach einem Friseurbesuch die Haare
ausfallen, der hat einen Anspruch auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld. OLG Köln
“Kundin hat Schmerzensgeldanspruch von 300,-
Euro nach misslungener Haarfärbung beim
Friseur.
Einer Kundin, der nach dem Haare färben durch
die Friseurin die Haare an der Wurzel abbrechen,
kann Schadensersatz und Schmerzensgeld
zustehen. Landgericht Mönchengladbach.”
Kommt es bei einer Friseur- Kundin durch eine
Blondierung der Haare zu blutiger und sich
ablösender Kopfhaut, sowie zum Abbrechen der
Haare, steht der Kundin Schmerzensgeld zu. Ein
Mitverschulden der Kundin ist auszuschließen,
wenn sie auf Schmerzen bei der Behandlung
hingewiesen hat. Landgericht Arnsberg.” (In so
einem Fall standen einer Frau 3000 Euro
Schmerzensgeld zu)
“Eine Kundin, die durch eine fehlerhafte
Blondierung am Hinterkopf eine Verätzung und
dadurch eine kahle Stelle hat, hat Anspruch auf
Schmerzensgeld - jedoch nur in einem dem
Schaden angemessenen Rahmen. Landgericht
Coburg.”
Wenn der Friseur die Dauerwelle verpfuscht,
muss er unter Umständen Schmerzensgeld
zahlen. Amtsgericht Köln” “500 Euro.
1000 Euro, wenn büschelweise Haare ausfallen,
weil die Friseurin die Blondierung nicht richtig
durchgeführt hat (Amtsgericht Erkelenz).
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