Schleppende Schadensregulierung Bei einer schleppenden Schadensregulierung von Seiten der Versicherung kann das Schmerzensgeld deutlich höher festgesetzt werden. Eine zuvor rüstige 82-jährige Frau wurde aufgrund eines Unfalls zum Pflegefall. Die Versicherung zögerte die Schmerzensgeldzahlung mit dem Argument, der schlechte Gesundheitszustand habe schon zuvor vorgelegen, immer weiter hinaus. Das Gericht verurteilte die Versicherung nun zu einer Zahlung in Höhe von 25 000 Euro.

Erhöhung des Schmerzensgeldes bei Zahlungsverzögerung

Zahlt die Versicherung ein Schmerzensgeld nicht aus, obwohl die Schadenslage eindeutig ist und es auch sonst keinen Grund dafür gibt, das Geld zurückzuhalten, dann rechtfertigt das eine Erhöhung des ursprünglichen Schmerzensgeldes. In dem vorliegenden Fall hatte die Versicherung über 4 Jahre dem Geschädigten kein Geld aus einem Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 200 000 Euro gezahlt. Das Gericht erhöhte deswegen den Anspruch um 15 000 Euro. OLG Frankfurt Unfallopfer müssen es nicht hinnehmen, wenn ihre Haftpflichtversicherung sie bei der Regulierung des Schadens hinhält. Verzögert die Versicherung mutwillig die Auszahlung eines Schmerzensgeldes, steht Geschädigten als Ausgleich eine höhere Summe zu. Nach Auffassung der Richter sei eine Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet, einen Schaden zügig zu begleichen “Es wurde einem Versicherungsnehmer ein Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00 zugesprochen, weil sich die Versicherung geweigert hatte, ihre Verpflichtung aus einem Krankenrücktransportversicherungsvertrag zu erfüllen. Landgericht München”

Wenn die Versicherung eine Abfindung anbietet, sollte das nicht sofort

unterschrieben werden. Denn, man kann dann davon ausgehen, dass die

Versicherung weiß, dass mehr rauszuholen wäre.

Spätestens jetzt sollte man sich anwaltlichen Rat einholen. Allerdings muss mit anwaltlicher Vertretung auch damit gerechnet werden, dass eine mögliche Zahlung länger dauert. Denn der Anwalt wird eine realistische Summe fordern. Und das führt meistens dazu, dass die Versicherung verhandelt wird. Gerade um den ganzen Fall hinauszuzögern. Manche Versicherungen bieten schon ein Schmerzensgeld im Versicherungsvertrag an. Das sind dann Unfallversicherungen, die diese zusätzliche Option bieten. Dann wir bei jedem Unfall ein Schmerzensgeld automatisch gezahlt. Verweigert die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Schädigers ohne nachvollziehbaren Grund über vier Jahre hinweg jegliche Zahlung des Schmerzensgeldes, rechtfertigt dies einen "Strafzuschlag" von 15.000 Euro. Urteil des OLG Köln
Wenn die Versicherung nicht zahlen will Zahlungsunwillige Versicherung muss erhöhtes Schmerzensgeld zahlen Muss ein Unfallopfer wegen einer Schmerzensgeldforderung jahrelang gegen die Versicherung einen Prozess führen, dann hat das Opfer einen höheren Schmerzensgeldanspruch. Ein Geschädigter war durch einen Unfall schwer verletzt worden. Das ihm zustehende Schmerzensgeld von 47 000 Euro zahlte die Versicherung jedoch nicht. Die jahrelangen Prozesse, die der Kläger führen musste, sah das Oberlandesgericht Nürnberg als "zusätzliche seelische Beeinträchtigung" an und setzte deshalb das Schmerzensgeld auf 75 000 Euro hoch. Durch die Hinhaltung sei es ihm nicht möglich gewesen, die körperlichen und seelischen Unfallfolgen finanziell auszugleichen. Genau dazu ist das Schmerzensgeld aber da. OLG Koblenz
Ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug unverschlossen mit Schlüssel im Zündschloss in ländlicher Gegend auf einem Hof vierzig Meter von der Hauptstraße entfernt abstellt, handelt grob fahrlässig und hat bei einem Diebstahl dieses Fahrzeuges keinen Schadenersatzanspruch gegen seine Kaskoversicherung. Dies auch dann nicht, wenn auf dem Hof ein frei herumlaufender Hund ist, der das Fahrzeug "bewachen soll". Je nach Versicherung, bzw. je nach Gutachter schwankt die Höhe der finanziellen Entschädigung. Zu den eher geringfügigen Verletzungen zählen das leichte Halswirbel- Schleudertrauma, kleinere Schürfwunden, oder auch diverse unbedeutende Prellungen die nur eine kurzfristige ärztliche Behandlung notwendig machen.

Schmerzensgeld -Versicherung zahlt nicht

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Ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug unverschlossen mit Schlüssel im Zündschloss in ländlicher Gegend auf einem Hof vierzig Meter von der Hauptstraße entfernt abstellt, handelt grob fahrlässig und hat bei einem Diebstahl dieses Fahrzeuges keinen Schadenersatzanspruch gegen seine Kaskoversicherung. Dies auch dann nicht, wenn auf dem Hof ein frei herumlaufender Hund ist, der das Fahrzeug "bewachen soll". Je nach Versicherung, bzw. je nach Gutachter schwankt die Höhe der finanziellen Entschädigung. Zu den eher geringfügigen Verletzungen zählen das leichte Halswirbel- Schleudertrauma, kleinere Schürfwunden, oder auch diverse unbedeutende Prellungen die nur eine kurzfristige ärztliche Behandlung notwendig machen.
Schleppende Schadensregulierung Bei einer schleppenden Schadensregulierung von Seiten der Versicherung kann das Schmerzensgeld deutlich höher festgesetzt werden. Eine zuvor rüstige 82-jährige Frau wurde aufgrund eines Unfalls zum Pflegefall. Die Versicherung zögerte die Schmerzensgeldzahlung mit dem Argument, der schlechte Gesundheitszustand habe schon zuvor vorgelegen, immer weiter hinaus. Das Gericht verurteilte die Versicherung nun zu einer Zahlung in Höhe von 25 000 Euro.

Erhöhung des Schmerzensgeldes bei

Zahlungsverzögerung

Zahlt die Versicherung ein Schmerzensgeld nicht aus, obwohl die Schadenslage eindeutig ist und es auch sonst keinen Grund dafür gibt, das Geld zurückzuhalten, dann rechtfertigt das eine Erhöhung des ursprünglichen Schmerzensgeldes. In dem vorliegenden Fall hatte die Versicherung über 4 Jahre dem Geschädigten kein Geld aus einem Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 200 000 Euro gezahlt. Das Gericht erhöhte deswegen den Anspruch um 15 000 Euro. OLG Frankfurt Unfallopfer müssen es nicht hinnehmen, wenn ihre Haftpflichtversicherung sie bei der Regulierung des Schadens hinhält. Verzögert die Versicherung mutwillig die Auszahlung eines Schmerzensgeldes, steht Geschädigten als Ausgleich eine höhere Summe zu. Nach Auffassung der Richter sei eine Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet, einen Schaden zügig zu begleichen “Es wurde einem Versicherungsnehmer ein Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00 zugesprochen, weil sich die Versicherung geweigert hatte, ihre Verpflichtung aus einem Krankenrücktransportversicherungsvertrag zu erfüllen. Landgericht München”

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