Schmerzensgeld bei Sturz auf dem Gehweg,
wenn eine
Baustelle vorhanden ist
Ein Fußgänger, der auf einem Gehweg stürzt, der
durch eine Baustelle führt, hat grundsätzlich keinen
Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Von einem "verständigen, durchschnittlich
aufmerksamen Verkehrsteilnehmer" kann erwartet
werden, dass er einen Gehweg, der noch nicht
fertig gebaut ist, nur mit größter Vorsicht und
Umsicht betritt. Eine besondere Warnung seitens
der Gemeinde, ist deshalb nicht notwendig. Daher
besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder
Schmerzensgeld gegen die Gemeinde. OLG
München1
Es kann immer erwartet werden, dass jeder Mensch
auch selbständig über mögliche Gefahren
nachdenkt und versucht, diese abzuwenden.
Wer gedankenlos die Straße überquert, ohne auf
einen herannahenden, vorschriftsmäßig fahrenden
Pkw zu achten, hat kein Anspruch auf
Schmerzensgeld und Schadensersatz. Landgericht
Coburg v
Eine Kundin wurde bei einem Sturz im
Einkaufsladen verletzt. Der Ellenbogen war
gebrochen. Sie wurde von einer anderen
Kundin, die ins Stolpern geriet, zu Fall
gebracht. Das passierte, weil die andere
Kundin rückwärts zurückschritt um einer
Verkäuferin auszuweichen.
Die verletze Kundin klagte auf Schmerzengeld und
bekam teilweise recht. Beide Kundinnen tragen
eine Teilschuld am Zusammenstoß. Unter
Berücksichtigung des Mitverschuldens und der im
Prozess bewiesenen Verletzungsfolgen stand der
Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500
Euro sowie ein Haushaltsführungsschaden von
500 Euro zu. Ä.a Oberlandesgericht Hamm
Als eine Frau mit ihren Stöckelschuhen ein
Theater besuchen wollte, blieb sie mit den
Absätzen im Fußabtreter hängen. Dabei verletzte
sie sich und verklagte die Stadt. Sie brach sich
beim Sturz den Fuß und verlangte 2.000 Euro
Schmerzensgeld. Mit der Klage hatte sie keinen
Erfolg. Wer Stöckelschuhe trägt, muss
aufmerksamer laufen, so das Gericht.
Oberlandesgericht Hamm.
Sturz auf einem Parkplatz
Eine Frau ist nach einem Einkauf auf dem
Parkplatz eines Einkaufsgeschäfts gestürzt. Es
handelt sich um einen pflasterten Platz. Nach
ihren Angaben ragte ein Pflasterstein heraus. Sie
brach sich beim Sturz das Schlüsselbein. Sie
forderte 2500 Euro Schmerzensgeld. Die Klage
wurde abgewiesen.
Die Frau gab selbst an, dass Sie beim Gehen in
ihrer Tasche nach dem Autoschlüssel gesucht. Die
Klage wurde abgewiesen. Das Gericht betonte,
dass auf Parkplätzen immer mit Unebenheiten
gerechnet werden muss. Gerade, wenn das
Parkplatzgelände an verschiedenen Supermärkten
grenzt. Bei üblicher Aufmerksamkeit hätte Sie die
Unebenheiten erkennen müssen, da diese auch
nicht unüblich sind, wenn sie nur 1 bis 2 cm
betragen, so wie in diesem Fall.Landgericht
Koblenz
Eine Frau verlangte von einem Strandbarbetreiber
in Deutschland ein Schmerzensgeld von mehreren
tausend Euro. Sie rutschte auf einer Treppe aus,
die vom Ufer zu dieser Strandbar führt. Der
Betreiber hatte Warnschilder aufgestellt, welche
auf die Gefahren eines Sturzes hindeuten. Die
Frau stürzte und brach sich das Handgelenk. Das
Gericht lehnte die Zahlung eines
Schmerzensgeldes jedoch ab. Oberlandesgericht
Koblenz
Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht
die Verpflichtung der Stadt, einen absolut
sicheren Zustand der Straßen und Wege zu
erhalten. Bei Gehwegen wird in der
Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass
Höhendifferenzen bis 2 cm in aller Regel
hinzunehmen sind.
Wenn ein Fußgänger auf einem Gehweg im
Dunkeln stürzt, kann er Schadensersatz bzw.
Schmerzensgeld von der Stadt bekommen.
Das Landgericht München hat in einem Fall für
einen Fußgänger entschieden, der bei Dunkelheit
auf einem Gehweg über einen Absperrklotz
gestürzt ist, der allerdings auch über 30 cm hoch.
“Wer sich bei völliger Dunkelheit ohne weitere
Vorsichtsmaßnahme in ein fremdes Haus begibt,
trägt ein erhebliches Mitverschulden, wenn er die
Kellertreppe hinunterstürzt. Amtsgericht München”
Eine Treppe in einer Gastwirtschaft muss rechts
und links einen Handlauf aufweisen. Ein Gastwirt
hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um
von seiner Gaststätte ausgehende Gefahren für
seine Gäste abzuwenden. Ergreift er diese
Sicherheitsmaßnahmen nicht, muss er bei einem
Unfall eines Gastes mit
Schadensersatzansprüchen rechnen.
Unbeleuchtete Treppe
Der Besucher einer Gaststätte stürzte beim
Verlassen des Gebäudes eine unbeleuchtete
Kellertreppe hinab. Das Oberlandesgericht Koblenz
sprach ihm 5000 Euro Schmerzensgeld zu.
“Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf dem Fußweg
der im erkennbaren schlechtem Zustand ist.
Bei einem wenig frequentierten und
übersichtlichen älteren Fußweg aus
Betonplatten, von denen viele gerissen sind
und leichtere Verwerfungen aufweisen,
begründet ein Höhenunterschied von 3 cm
keine Pflichtverletzung der Gemeinde, wenn
die Gefahrenstelle für Fußgänger erkennbar
ist. Brandenburgisches Oberlandesgericht”
Kommt es aufgrund starker Regenfälle im
gesamten Gebiet einer Gemeinde zu
Straßenschäden, ist es nicht zu beanstanden,
wenn sich die Gemeinde zunächst auf die
Ausbesserung der Hauptverkehrsstraßen
beschränkt. Stürzt ein Passant in einer
Nebenstraße aufgrund des schlechten
Straßenzustandes, haftet die Gemeinde nicht.
Ein Fußgänger, der auf einem vereisten
Kanaldeckel ausrutscht und sich verletzt, hat
keinen Anspruch auf Schadenersatz und
Schmerzensgeld gegen die Gemeinde, wenn
diese den Kanaldeckel im Rahmen des üblichen
Winterdienstes geräumt und abgestreut hat. Ein
zusätzlicher personeller Aufwand an Kontroll- und
Streumaßnahmen sei den Gemeinden nicht
zuzumuten. OLG Koblenz
Wenn ein Passant auf einem unebenen Fußweg
stürzt und sich dabei verletzt, haftet die zuständige
Kommune in aller Regel nicht. Nur wenn der Weg
unerwartete oder völlig atypische"
Gefahrenquellen aufweise, komme eine
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in
Betracht. Landgericht Mühlhausen
Hindernisse auf dem Gehweg.
Auch auf Fußwegen müssen Fußgänger mit
Hindernisse rechnen. Eine Passantin war auf dem
Bürgersteig über eine Beton-Halbkugel mit einem
Durchmesser von 70 cm und einer Höhe von 45
cm gestürzt.
Durch den Sturz hatte sie sich erhebliche Hand-
und Schulterverletzungen zugezogen. Sie
begehrte 5.000 DM Schmerzensgeld, was die
Richter jedoch ablehnten. Die Halbkugel sei schon
aus großer Entfernung erkennbar.
Das Unfallgeschehen sei daher nur durch ein
außerordentlich hohes Maß an
Unaufmerksamkeit der Klägerin zu erklären.
OLG Köln
3.000 Euro Schmerzensgeld erhielt ein 88jähriger
Rentner, der auf einer nicht ausreichend
gestreuten Fußgängerbrücke ausgerutscht und
gestürzt war.
Ein Sehnenriss am Knie, schmerzhafte Prellungen
und zwei Wochen Krankenhaus waren die Folgen.
Zahlen muss die Gemeinde, die auf der viel
begangenen Fußgängerbrücke hätte Schnee
fegen und streuen müssen (OLG Nürnberg)
Schmerzensgeld bei Unfall mit einem Hund
Ein Jogger, der über einen unangeleinten Hund
fällt und sich dabei verletzt, ist ebenfalls schuld an
dem Unfall, weil er den Hund bereits aus weiter
Entfernung sehen kann und es ihm daher
zumutbar gewesen ist, einen Bogen um das Tier
zu laufen oder langsamer zu werden. ArbG
Dresden
Fußgänger müssen Straßen vorsichtig
überqueren
Fußgänger dürfen Straßen nur sehr vorsichtig
überqueren und sind verpflichtet, sich zu
vergewissern, dass kein Fahrzeug kommt. Ein
Fußgänger wurde auf einer Landstraße von einem
Fahrzeug erfasst und schwer verletzt.
Der Autofahrer hatte die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 kmH eingehalten.
Als der Fußgänger plötzlich auf die Straße trat,
erfasste er diesen. Schmerzensgeld wurde dem
Fußgänger jedoch nicht zugesprochen. Da das
Fahrzeug lediglich 30 Meter entfernt gewesen war,
hatte der Fußgänger den Unfall verhindern
können. Er hatte entweder versäumt nach rechts
und links zu schauen, oder leichtfertig die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs unterschätzt.
OLG Celle; LG Bonn
Stürze mit Verletzungsfolgen auf ungleichmäßig
gepflasterten Wegen begründen nicht automatisch
einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Unebenheiten von ein bis zwei Zentimetern sind
von Fußgängern hinzunehmen. Das gilt erst recht
für Parkplätze, die nicht ausschließlich für die
Benutzung durch Fußgänger bestimmt sind. LG
Koblenz
Hindernisse auf dem Gehweg
Geht eine Frau auf dem Gehweg, ohne zu
erkennen zu geben, dass sie den nahen
Zebrastreifen ansteuern würde, betritt sie dann
aber so plötzlich den Fußgängerüberweg, dass ein
Pkw-Fahrer mit Anhänger nicht mehr rechtzeitig
zum Stehen kommt, obwohl er nur 30 km/h statt
der erlaubten 50 km/h gefahren ist, so hat die Frau
keinen Schadenersatzanspruch gegen die Kfz-
Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Sie hätte
den Zebrastreifen nicht blindlings betreten dürfen.
(Oberlandesgericht Hamm)
Unbeleuchtete Treppe
Der Besucher einer Gaststätte stürzte beim
Verlassen des Gebäudes eine unbeleuchtete
Kellertreppe hinab. Das Oberlandesgericht
Koblenz sprach ihm 5000 Euro Schmerzensgeld
zu.
“zum Schmerzensgeldanspruch beim Sturz in
einer Straßenbahn
Grundsätzlich hat ein Fahrgast einer Straßenbahn
sich ausreichend festzuhalten. Tut er das nicht,
kann er keinen Schadenersatz verlangen, wenn er
bei einer Abbremsung der Straßenbahn zu Fall
kommt. Kommt es allerdings aufgrund einer
Vollbremsung zum Sturz bevor man einen
zuverlässigen Halteplatz gefunden hat, haftet der
Halter der Straßenbahn. Amtsgericht München
Das Land Berlin muss einer gestürzten Seniorin
Schmerzensgeld bezahlen, weil sie auf einem
Gehweg, der seit Jahren in schlechtem Zustand
ist, hinfiel. Der Bundesgerichtshof (BGH)
entschied, dass die Stadt seine
Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und deshalb
für den Sturz haftet. Die Frau war gestürzt, weil sie
in einem der Löcher hängen geblieben war. Sie
erlitt schwere Verletzung im Gesicht sowie
Prellungen, außerdem verstauchte sie sich das
rechte Handgelenk. Bundesgerichtshof
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